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Deutschland - 20.10.2018

Berater-Affäre: Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Ursula von der Leyen

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen: Sie setzt unter anderem bei der Rüstungsbeschaffung auf externe Berater. (Quelle: Markus Heine/imago)

Dem Ministerium von Ursula von der Leyen wird vorgeworfen, externe Berater wie beschäftigte Mitarbeiter eingesetzt zu haben. Laut einem Medienbericht hat sich die Staatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet – trotz Zurückweisungen des Verteidigungsministeriums.

In die Berateraffäre beim Bundesverteidigungsministerium hat sich einem Medienbericht zufolge die Staatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet. Die Behörde prüfe, ob es einen Anfangsverdacht gebe, dass der dauerhafte Einsatz von Unternehmensberatern in dem Ressort den Tatbestand der vorsätzlich verursachten Scheinselbstständigkeit erfülle, berichtete „Spiegel Online“. Auslöser war dem Bericht zufolge eine Anzeige, wonach das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Ministerium über einen längeren Zeitraum Berater eingesetzt habe, die dort wie Mitarbeiter beschäftigt gewesen seien.

Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, muss ein Auftraggeber für den Betroffenen Sozialleistungen nachzahlen. Geklärt wird die Statusfrage im Zweifel durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Auftraggeber und Auftragnehmer können dort ein Anfrageverfahren starten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt selbst noch kein Verfahren eingeleitet hat.

Keine Rede von einer Anzeige gegen von der Leyen

Das Bundesverteidigungsministerium erklärte, man habe über die Presse Kenntnis von der Anzeige erhalten. „Deren Rubrum lautet juristisch formal korrekt: ‚gegen das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch die Bundesministerin'“, sagte ein Sprecher. „Von einer gegen die Person der Ministerin gerichtete Anzeige kann keine Rede sein.“ Das Ministerium sei, schon bevor es von der Anzeige erfahren habe, auf die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zugegangen und habe den Antrag gestellt, den Status für insgesamt sechs Personen feststellen zu lassen. „Den Vorwurf, dass das Ministerium vorsätzlich im Zusammenhang mit der Einbindung externer Unterstützungsleistungen Meldungen an die Sozialversicherungen unterlassen habe, weist das Ministerium entschieden zurück.“

Der Bundesrechnungshof hatte Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Beraterverträgen durch das Ministerium kritisiert. In einem 18-seitigen vertraulichen Papier von Mitte August rügten die Rechnungsprüfer dem „Spiegel“ zufolge ein regelrechtes Chaos bei der Beauftragung externer Berater, für die das Ministerium pro Jahr bis zu 150 Millionen Euro ausgebe. Von der Leyen setzt unter anderem bei der pannengeplagten Rüstungsbeschaffung seit Langem stark auf externe Berater. Sie machte auch Katrin Suder von McKinsey, die inzwischen wieder aus dem Ministerium ausgeschieden ist, zur Rüstungsstaatssekretärin. 

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