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Deutschland - 13.05.2019

Justizministerin Katarina Barley will Mietpreisbremse erneut verschärfen

Die Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl, Katarina Barley, Bundesjustizministerin, möchte die Mietpreisbremse erneut verschärfen. (Quelle: dpa)

Hohe Mieten werden besonders in Ballungsräumen immer mehr zum sozialen Problem. Auch deshalb bringt Justizministerin Barley nun eine erneute Verschärfung der Mietpreisbremse ins Gespräch.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse erneut verschärfen und bis 2025 verlängern. Die SPD-Politikerin kündigte in einem Interview des ARD-Politikmagazins „Panorama“ an, dass ihr Ministerium in Kürze einen Entwurf vorlegen werde. Barley will, dass Vermieter bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse künftig zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzahlen müssen.

„Wir haben festgestellt, dass der Punkt verbessert werden muss, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen können, und das werden wir deshalb auch ändern“, sagte die Ministerin, die auch Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl ist. Bislang können Mieter zu viel gezahlte Miete erst ab dem Zeitpunkt zurückverlangen, zu dem sie den Vermieter gerügt haben.

Die bisher bis 2020 geltende Mietpreisbremse soll laut Barley nun bis 2025 verlängert werden. Dass sie die Regelung verlängern will, hatte die Ministerin bereits im Januar verkündet.

Acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter

Erst Ende vergangenen Jahres waren Nachbesserungen an der Mietpreisbremse gebilligt worden, die Mieter besser vor Kostensprüngen schützen sollen. Demnach dürfen Vermieter beispielsweise statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen. „Wir haben damals das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag stand, und jetzt machen wir das, was sich aus unser Evaluierung der Mietpreisbremse ergeben hat“, begründete Barley ihren Vorstoß für eine weitere Änderung.

Die Mietpreisbremse war im Juni 2015 eingeführt worden, um die rasant steigenden Mieten in beliebten Wohngegenden einzudämmen. Ihr Kern ist, dass die Miete bei Neuvermietungen nicht mehr als zehn Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, Sanierungen oder wenn die Miete des Vormieters schon höher war. Mieterverbände kritisieren, dass sich viele Vermieter nicht an die Regelung hielten. Auch Kommunalverbände zweifeln an der Wirkung.

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