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Politik - 22.10.2018

Rechtsgutachten hält bayerische Grenzkontrollen für verfassungswidrig

Seit Juli ist die bayerische Grenzpolizei wieder im Einsatz. Doch nun stellt laut einem Bericht ein Gutachten, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ, die Vereinbarkeit dieses Einsatzes mit dem Grundgesetz infrage. 0

Seit dem Sommer kontrollieren wieder bayerische Grenzpolizisten die Übergänge zu Österreich. Sie unterstützen die Arbeit ihrer Kollegen von der Bundespolizei, die dort seit dem Herbst 2015 im Einsatz sind. Dieses Vorgehen ist möglicherweise verfassungswidrig – das ist das Ergebnis eines von den Grünen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

In dem Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ, heißt es demnach: „Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes.“

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt habe Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgefordert, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz einzustellen.

„Keine Gesetzgebungskompetenz“ für den Grenzschutz

Bayerns Staatsregierung habe die Zuständigkeit der Landespolizei 2018 im bayrischen Polizeiaufgabengesetz rechtswidrig ausgeweitet, heißt es laut „SZ“ in dem Gutachten weiter. Bayerns Landespolizei sei seit 2008 für grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, allerdings nur im Luftverkehr.

Im August 2018 sei die Landespolizei dann im bayerischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der „Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs“ betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei.

Das Bundesverfassungsgericht lehne solche Doppelzuständigkeiten ab, schreiben die Juristen demnach weiter: „Entweder es ist der Bund zuständig oder es sind die Länder.“ Bayern habe „keine Gesetzgebungskompetenz“ für das materielle Grenzschutzrecht, also etwa für Passkontrollen. Dem Freistaat Bayern komme zudem „keinerlei Verwaltungskompetenz für den Bereich des Grenzschutzes“ zu.

Die Wiedereinführung der bayerischen Grenzpolizei war auf breite Kritik gestoßen. Ende August zogen Bundesinnenminister Horst Seehofer und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) aber ein positives Fazit der ersten beiden Arbeitsmonate der Grenzpolizei. Sie betonten, dass das Bundesland am Einsatz der Beamten festhalten wolle.

„Wir brauchen mehr Polizisten, nicht diese alberne Grenzpolizei“ Das Video konnte nicht abgespielt werden.
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Die Umfrageergebnisse für die CSU sind kurz vor der Landtagswahl in Bayern auf einem Tiefpunkt. Die Grünen liegen auf Platz zwei. Spitzenkandidatin Katharina Schulze will eine Koalition mit der CSU im Interview mit WELT nicht ausschließen.

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