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Wirtschaft - 15.05.2019

Anklage wegen Steuerhinterziehung

Der schmutzige Handel mit Luftverschmutzungsrechten beschäftigt seit Jahren die deutsche Justiz. Nun ist gegen Mitarbeiter der Deutschen Bank Anklage erhoben worden. Sie sollen als Teil einer Bande den Fiskus um einen dreistelligen Millionbetrag betrogen haben.

Ein Sturm zieht auf: Anklage gegen Deutsche-Bank-Mitarbeiter wegen Steuerbetruges in dreistelliger Millionenhöhe.

Die Frankfurter Justiz klagt im Skandal um Steuerbetrug beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten erstmals Mitarbeiter der Deutschen Bank an. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft sieben derzeitigen Mitarbeitern und einem ehemaligen Mitarbeiter des größten deutschen Geldhauses schwere bandenmäßige Steuerhinterziehung vor. Es geht nach Mitteilung der Behörde vom Donnerstag um einen Schaden von 220 Millionen Euro.
Die Deutsche Bank erklärte: „Unsere Untersuchung des CO2-Sachverhalts dauert an und sie umfasst alle relevanten Fakten, die in Frage kommen.“ Die Bank bekräftigte, sie kooperiere mit den Ermittlern. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die Anklage berichtet.

Deutschland um rund 850 Millionen Euro Umsatzsteuer betrogen

Die Beschuldigten sollen sich an einem Umsatzsteuerkarussell beteiligt haben: Eine Tätergruppe hatte den deutschen Staat im Zeitraum August 2009 bis April 2010 beim Handel mit Rechten zum Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) um insgesamt rund 850 Millionen Euro Umsatzsteuer betrogen. Über deutsche Gesellschaften wurden Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette soll die Papiere wieder ins Ausland veräußert haben. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war. Die Deutsche-Bank-Mitarbeiter im Alter von 33 bis 64 Jahren halfen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft von September 2009 bis Februar 2010, das Umsatzsteuerkarussell am Laufen zu halten. Sie sollen unter anderem CO2-Zertifikate, die aus den Betrugsketten stammten, unterhalb des Marktpreises angekauft haben und interne Kontrollgremien der Bank unvollständig über Verdachtsmomente gegenüber Handelspartnern informiert haben. So sei eine Beendigung der betrügerischen Geschäfte verhindert worden.


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Beteiligt waren die Beschuldigten in unterschiedlichen Funktionen: Als Geschäftskundenbetreuer, Rohstoffhändlerin, Mitarbeiter der Handelsabteilung oder der Steuerabteilung der Bank.

Die Beschuldigten wurden inzwischen suspendiert

Der ranghöchste unter ihnen, der 64 Jahre alte Teamleiter, soll die für seine Abteilung lukrativen Geschäfte gefördert haben. Er ist inzwischen im Ruhestand, die sieben anderen Beschuldigten wurden im Laufe des Verfahrens von der Bank suspendiert. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in dem Komplex nach eigenen Angaben darüber hinaus weiterhin gegen 15 Deutsche-Bank-Mitarbeiter, 3 Verfahren wurden nach Angaben eines Justizsprechers gegen Geldzahlung eingestellt.
Öffentlich geworden war der Fall durch eine Razzia bei der Deutschen Bank im April 2010. In einem ersten Prozess 2011 wurde festgestellt, dass zahlreiche Händler die Geschäfte über den deutschen Branchenprimus abwickelten. Sechs Bankkunden wurden wegen schwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig zu Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. In drei weiteren Prozessen gab es weitere Verurteilungen – zumeist gegen Geschäftsführer von Zwischenfirmen oder Hintermänner.
Nach einer aufsehenerregenden Durchsuchung der Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt kurz vor Weihnachten 2012 wurde bekannt, dass auch Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und der Finanzvorstand des Dax-Konzerns, Stefan Krause, ins Visier der Ermittler geraten waren. Die beiden Manager hatten die – später korrigierte – Steuererklärung des Instituts für das Jahr 2009 unterschrieben. Im Frühjahr 2015 hatte die Deutsche erklärt: „Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat der Deutschen Bank bestätigt, dass die von der Bank am 24. April 2015 übergebenen Unterlagen in der CO2-Untersuchung keinen Anlass für die Eröffnung von Ermittlungsverfahren gegen Vorstände geben.“ (dpa)

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