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Wirtschaft - 11.05.2019

Apotheker arbeiten an App fürs E-Rezept

Bald sollen sich Patienten digital mit Apotheken austauschen. Das Papierrezept wird aber nicht abgeschafft.

Persönliche Beratung soll es in Apotheken auch weiterhin geben. Doch in diesem Jahr könnte der Pilot des E-Rezeptes an den Start…

Spätestens 2020 soll das elektronische Rezept kommen, so der Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wird nun federführend mit Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Planung und Umsetzung des E-Rezepts übernehmen. Wie der DAV Anfang dieser Woche erklärte, wird er eine Web-App fürs E-Rezept entwickeln. Jeder Patient solle so sein elektronisches Rezept in jeder beliebigen Apotheke einlösen und auch nachfragen können, ob ein Arzneimittel vorrätig ist, sagte der Vorsitzende des DAV, Fritz Becker, am Mittwoch auf dem DAV-Wirtschaftsforum in Berlin.

Ziel sei es, Patienten die Hoheit über ihr E-Rezept zu geben. „Unbeeinflusst von Werbung, von den Interessen Dritter und bei freier Apothekenauswahl“, wie Sören Friedrich, Telematik-Experte beim DAV auf Nachfrage von Tagesspiegel Background sagt. Die Web-App soll für Patienten niederschwellig, plattformunabhängig und ohne Registrierung nutzbar sein. Die Entwicklung erfolgt dabei in mehreren Stufen. Noch in diesem Jahr könnte ein Pilot an den Start gehen. In einer späteren Version sind dann Zusatzfunktionen wie Einnahmeerinnerungen oder Hinweise zum Ablaufdatum der Medikamente möglich. Der Patient bekommt vom Arzt einen alphanumerischen Code für seine Verordnung – digital oder als Ausdruck. Familienmitglieder sollen die Rezepte für ihre Verwandten ohne Anmeldung verwalten können. Der DAV schließt jedoch nicht aus, dass Patienten sich für Zusatzfunktionen registrieren müssen – eine anonyme Kommunikation könnte unter Umständen möglich sein.


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„Zusammen mit einem externen Dienstleister wird der DAV im Rahmen der Entwicklung dafür sorgen, dass die Web-App des DAV den hohen Datenschutzanforderungen in Deutschland Rechnung trägt“, so Friedrich. Patienten hätten hohe Ansprüche an das System, sagte auch DAV-Vorstand Becker. „Patienten fordern die Sicherheit ihrer Daten, die freie Wahl ihrer Apotheke und die Unabhängigkeit der heilberuflichen Leistung. Sie möchten ihre E-Verordnung lesen können. Sie möchten entscheiden, welcher Apotheke sie diese Verordnung übergeben, oder aber, diese möglicherweise gar nicht einzulösen.“

Im Gesetzentwurf vorgesehen

Das E-Rezept ist im Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vorgesehen, der gerade im Bundestag behandelt wird. Demnach sollen die Spitzenverbände des Gesundheitssystems verpflichtet werden, bis Ende Juni 2020 „die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können“. Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung der elektronischen Gesundheitskarte, die jedoch bislang ohne Zeitplan war.

Im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung seien insbesondere die Regelungen anzupassen, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschließlich in Papierform vorsehen, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Frist von sieben Monaten vorgesehen.

Damit das E-Rezept einmal „verschickt“ werden kann, muss die Gematik-Gesellschaft bis 30. Juni 2020 den Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) für die technische Umsetzung sicherstellen. „Bis die Gematik die Spezifikationen festgelegt hat, können E-Rezept-Projekte schon anlaufen“, heißt es aus dem BMG. Die Gematik wollte das Projekt nicht kommentieren, da es sich um Pläne der Apothekerverbände handele. Eine BMG-Sprecherin sagte hingegen, dass solche Projekte wichtige Impulse für die künftigen Festlegungen der Gematik liefern könnten. „Damit wollen wir das E-Rezept zur Regel und nicht zur Ausnahme machen.“ Eine vollständige Abschaffung des Papierrezepts sei aber nicht geplant. Die Höhe der Entwicklungskosten ist derzeit ebenso offen wie die Frage, wer diese übernehmen wird.

Apotheken sollen wettbewerbsfähig bleiben

Dass Apotheken in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben müssten, mahnte der Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im BMG, Gottfried Ludewig, beim DAV-Wirtschaftsforum an. In Fragen der Digitalisierung gehe es darum, ob am Ende deutsche Apotheken führend seien oder etwa ausländische Versandapotheken.

DAV-Vorsitzender Becker rief die Verbandsmitglieder deshalb zur Kooperation auf: „Nur, wenn möglichst alle hinter dem Projekt stehen und mitmachen, haben wir Erfolg.“ Um die Web-App bundesweit anbieten zu können, hofft der DAV auf möglichst viele Apotheken, die sich dem Projekt anschließen. Auch europäische Apothekenbetreiber, die an das deutsche System angebunden sind, sollen die Möglichkeit bekommen, sich zu registrieren, um von Patienten gesucht, gefunden und kontaktiert werden zu können.

Für Apotheken soll die Nutzung des Systems kostenlos sein. DAV-IT-Experte Friedrich äußerte sich gegenüber Tagesspiegel Background zufrieden mit der Zahl der Registrierungen von Apothekern zur „Willens- und Interessensbekundung“ auf der dafür eingerichteten Website. Eine genaue Zahl nannte er nicht.

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