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Wirtschaft - 08.07.2019

Deutsche Bank will Boni für Ex-Manager streichen

Die Deutsche Bank will ehemaligen Vorständen Boni in Millionenhöhe streichen, doch Juristen haben Zweifel. Ackermann bekäme noch Zahlungen bis 2016.

Die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt musste Milliarden wegen der Rechtsstreitigkeiten zurücklegen.

Josef Ackermann, Anshu Jain und andere Ex-Vorstände haben der Deutschen Bank über Jahre hin satte Gewinne beschert – auf den ersten Blick. Tatsächlich kommen die Bank viele dieser Jahre teuer zu stehen. Allein seit 2010 musste sie zwölf Milliarden Euro für Skandale und die Beilegung von Verfahren wegen dubioser Finanzgeschäfte zahlen. Weitere zweistellige Milliarden-Zahlungen drohen. Verständlich also, dass sich das Geldhaus den Bankern gewährte Boni zurückholen will. Angeblich geht es um zweistellige Millionenbeträge. Freilich: So einfach ist es nicht, Ansprüche gegen Ackermann, Jain und Co durchzusetzen.

Ackermann sind eigentlich Zahlungen bis 2016 zugesagt

Offiziell bestätigte die Deutsche Bank am Donnerstag entsprechende Berichte nicht. Aber dass sich der Aufsichtsrat Gedanken macht und bereits gehandelt hat, ist bekannt. Für das Geschäftsjahr 2015, das der Bank den Rekordverlust von 6,8 Milliarden Euro beschert hatte, hat die Bank vereinbarte Bonuszahlungen an die damaligen Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen ebenso suspendiert wie Boni an weitere fünf Vorstandsmitglieder sowie vier ehemalige Vorstände. Ex-Bank-Chef Josef Ackermann, der im Juni 2012 ausgeschieden ist, wird nicht namentlich genannt. Bekannt ist aber, dass ihm langfristige Bonuszahlungen bis 2016 zugesagt sind.

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1 von 10Foto: dapd31.05.2012 17:55Nur wenigen gelingt es, sich zum pars pro toto zu machen. Der Schweizer Josef Ackermann hat in seiner Zeit als…Zurück

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Jain war Ende Juni 2015 vom Aufsichtsrat von der Spitze der Bank abberufen worden. Sein Vertrag wäre eigentlich noch bis Juni 2017 gelaufen. Für den vorzeitigen Abschied bekam der Brite insgesamt rund 3,7 Millionen Euro Abfindung. Zudem übernahm die Bank die Anwaltskosten von 382 000 Euro für die Aushandlung der Abfindung. Jain hatte für 2015 ein Gehalt von 1,9 Millionen Euro erhalten, den Bonus von 5,3 Millionen Euro und 125 000 Aktien hat die Bank einbehalten. Dies Geld und die Aktien könnte Jain tatsächlich verlieren. 2014 hatte er fast 6,7 Millionen Euro kassiert, in den Jahren zuvor noch mehr. Insgesamt soll der Brite in seiner 20-jährigen Arbeit bei der Deutschen Bank rund 300 Millionen Euro erhalten haben.

Der Bank droht in den USA eine Strafe von 14 Milliarden Dollar

Für Ackermann hält die Bank dem Vernehmen einen Bonus von 3,5 Millionen Euro und 96 000 Aktien zurück. 2011, in seinem letzten vollen Jahr an der Spitze der Bank, hatte der Schweizer insgesamt 9,4 Millionen Euro erhalten. Ackermann leitete die Deutsche Bank von 2002 bis 2012, Jain war in dieser Zeit Chef der Investmentbank. In diese Phase fällt unter anderem der Libor-Skandal, für den die Bank in den USA und in Europa mehr als drei Milliarden Euro Strafe zahlen musste. Auch die umstrittenen Hypothekengeschäfte in den USA wurden in diesen Jahren abgeschlossen. Dafür droht der Bank in den USA eine Strafe von 14 Milliarden Dollar. Bislang gibt es keine Klagen mit Blick auf die persönliche Verantwortung der beiden Banker. Allerdings hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Jain letztes Jahr vorgehalten, dass er auf „höherer Ebene“ für die Geschäfte mitverantwortlich gewesen sei. Und drohte ihm indirekt mit seiner Abberufung. Dem kam der Aufsichtsrat der Bank mit Jains Entlassung zuvor.

Ob Boni zurückgefordert werden können ist zweifelhaft

Ob die Deutsche Bank tatsächlich rückwirkend Boni zurückfordern kann, ist unklar. Zwar soll Anfang 2017 eine überarbeitete Institutsvergütungsverordnung in Kraft treten, die das angeblich vorsieht. Aber noch steckt das Papier in der Beratungsphase. „Dass Ackermann und Co. Boni zurückzahlen müssen, ist wenig wahrscheinlich. Denn dafür hätte dies vertraglich vereinbart worden sein müssen. Beruft sich die Bank auf Pflichtverletzungen, muss sie nachweisen, dass die Vorstände auch wirklich welche begangen haben. Allein „schlechte Zahlen“ reichen dazu nicht aus“, sagte Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin dem Tagesspiegel. Sollte eine Neuerung mit der Institutsvergütungsverordnung ab 2017 in Kraft treten, werde diese nur für die Zukunft gelten, erklärte der Fachmann.

Die Deutsche Bank hatte bislang nur in einem Fall Erfolg. Im März stimmte Ex-Vorstandssprecher Rolf Breuer der Zahlung von 3,2 Millionen Euro an die Bank zu. Grund: Seine Äußerungen über die angeblich nicht mehr vorhandene Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe im Februar 2002, für die die Bank in einem Vergleich mit den Kirch-Erben 2014 mehr als 900 Millionen Euro zahlen musste. Breuers Zahlung ist allenfalls ein symbolischer Ausgleich. Ähnlich wäre es bei Rückforderungen gegen Ackermann, Jain und andere ehemalige Vorstände.

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