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Wirtschaft - 12.03.2019

Ghosn darf nicht zur Nissan-Vorstandssitzung

Unter strengen Bedingungen durfte Automanager Carlos Ghosn das Gefängnis verlassen. Einem Toptreffen bei Nissan muss er laut Gericht aber fernbleiben.

Der angeklagte Auto-Manager und früherer Renault-Chef Carlos Ghosn.

Der unlängst freigelassene Automanager Carlos Ghosn muss einer Vorstandssitzung des japanischen Nissan-Konzerns fernbleiben. Der 65-Jährige, der weiterhin Direktor bei Nissan ist, wollte an dem Toptreffen an diesem Dienstag teilnehmen. Das Bezirksgericht in Tokio lehnte jedoch nach eigenen Angaben vom Montag einen entsprechenden Antrag Ghosns ab. Er war früher Verwaltungsratschef des japanischen Renault-Partners Nissan gewesen.

Der gebürtige Brasilianer, der Nissan einst vor der nahen Pleite gerettet und zusammen mit Renault und Mitsubishi eine mächtige Autoallianz geschmiedet hatte, war am 19. November wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen in Tokio festgenommen und angeklagt worden.

Zudem soll er laut der japanischen Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Ghosn hat wiederholt seine Unschuld beteuert und vermutet einen Komplott gegen ihn. Nach mehr als dreimonatiger Untersuchungshaft war er vergangene Woche gegen Kaution freigekommen.

Als Bedingung für seine Freilassung hatte Ghosn akzeptiert, dass an seinem Hauseingang eine Überwachungskamera installiert wird. Auch darf der 64-Jährige sein Handy nicht frei benutzen und einen Computer nur im Büro seines Anwalts tagsüber unter der Woche benutzen.


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Unterdessen teilte Nissan mit, dass am Dienstag der neue Präsident von Renault, Jean-Dominique Senard, Renaults Generaldirektor Thierry Bolloré sowie Nissan-Chef Hiroto Saikawa und der Chef von Mitsubishi Motors, Osamu Masuko, an der Nissan-Konzernzentrale in Yokohama vor die Presse treten werden.

Das von Ghosn gegründete Auto-Bündnis von Renault, Nissan und Mitsubishi soll ein neues Führungsgremium erhalten, wie Renault in Boulogne-Billancourt bei Paris mitteilte. Die Zusammenarbeit der Hersteller könne damit gestärkt werden. Eine endgültige Abmachung gebe es bisher nicht. Ghosn war als Renault-Konzernchef zurückgetreten, hat aber in dem Unternehmen noch Ämter.

Gerade in Frankreich gab es nach den Enthüllungen über Ghosn immer wieder Befürchtungen, dass die von ihm lange mit eiserner Hand geführte Auto-Allianz nun ins Wanken geraten könnte. Wie Renault mitteilte, soll sich an der grundlegenden Abmachung über das Bündnis und den Überkreuz-Beteiligungen der Unternehmen nichts ändern. Renault hält 43,4 Prozent der Anteile an Nissan, der japanische Hersteller ist seinerseits zu 15 Prozent an Renault beteiligt, hat aber dabei keine Stimmrechte.

Bisher gibt es in Amsterdam ein Gemeinschaftsunternehmen von Renault und Nissan, die Renault-Nissan BV. Renault-Manager Bolloré hatte im vergangenen Monat angekündigt, dass auch bei dieser Tochtergesellschaft Untersuchungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten laufen. In französischen Medien waren im Zuge des Falls Ghosn immer wieder Vorwürfe laut geworden, dass über diese Tochtergesellschaft auch Menschen aus dem Umfeld des Managers entlohnt wurden.

Bei Renault gibt es im Zusammenhang mit Ghosn bisher einen konkreten Vorwurf, er betrifft das Schloss Versailles bei Paris. Der einst mächtige Konzernchef soll dabei persönlich von einem Sponsoring-Vertrag mit dem Barockschloss profitiert haben, es ging dabei um eine Summe von 50.000 Euro. (dpa)

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