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Wirtschaft - 31.12.2018

Vorsicht bei mangelhaften Feuerzeugen

Tausende Unfälle gehen jährlich auf das Konto der kleinen Flammenwerfer. Europäische Hersteller geben Billigimporten aus Fernost die Schuld.

Wer es an Silvester knallen lassen will, sollte auch auf das richtige Feuerzeug achten

Abgerissene Finger, schwere Verbrennungen – alljährlich sorgt die Silvesternacht für volle Notaufnahmen in den Krankenhäusern. Ein Grund für die häufigen Unfälle könnten Billig-Feuerzeuge aus Fernost sein. Das behaupten zumindest Premiumhersteller wie das französische Unternehmen BIC. Ihren Schätzungen zufolge würden nämlich bis zu 86 Prozent der kleinen Flammenwerfer, die in Deutschland zu kaufen sind, gar nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

Internationale Normen sollen Sicherheit versprechen

Tatsächlich sind jährlich rund 30 000 Unfälle in der Europäischen Union Feuerzeugen zuzurechnen, wie Studien belegen – zum Teil mit schwerwiegenden Konsequenzen wie Verbrennungen dritten Grades oder sogar Todesfällen. Die Gesamtkosten für Schäden sollen sich auf rund eine Milliarde Euro belaufen. Bereits 2006 hatte die EU-Kommission deshalb eine Eilentscheidung zu Feuerzeugen verabschiedet. Darin forderte sie die Mitgliedsstaaten auf, bestimmte Sicherheitsnormen verbindlich festzulegen und zu überwachen.

Was ein Feuerzeug können sollte und was besser nicht, regelt die ISO-Norm 9994 oder die EN-Norm 13869. Diese machen Vorgaben zur maximalen Flammhöhe, zur Beständigkeit gegen hohe Temperaturen oder zur Haltbarkeit bei Stürzen. Zwei Merkmale sollten Verbraucher besonders skeptisch stimmen: ein transparenter Gasbehälter und eine verstellbare Flamme. Denn die seien mit bestehenden Standards nur schwer vereinbar.

BIC wirft Behörden Nachlässigkeit vor

BIC fühlt sich im Kampf gegen die Billigware aus Fernost allerdings alleingelassen. Der Vorwurf: Behörden würden die Einfuhr von Produkten in die EU nur unzureichend kontrollieren. Vor allem in Hamburg, dem wichtigsten Importhafen für Feuerzeuge, fehle es an notwendigen Zollkontrollen. Der Hersteller hat im Oktober deshalb Klage bei der Europäischen Kommission eingelegt. „Im Laufe der Jahre hat sich das Feuerzeug zu einem bezeichnenden Beispiel für den Zustand der Marktüberwachung in Europa entwickelt“, sagte François Clément-Grandcourt, Direktor der Feuerzeug-Sparte von BIC. Die EU müsse ihre Mitgliedstaaten verpflichten, die Kontrollen wirksam zu gestalten und Verstöße zu ahnden.

Ärger machen dem Hersteller zufolge auch immer noch Feuerzeuge, die wie Spielzeuge aussehen. Teile, die durch Effekte wie Blinken oder spezielle Geräusche für Kinder interessant sein könnten, sind EU-weit zwar schon seit mehr als zehn Jahren verboten. Doch die verzierten Plastikröhrchen mit Zündvorrichtung seien mancherorts immer noch erhältlich, heißt es.

Arbeitsministerium sieht keine Gefahr

Das in Deutschland zuständige Bundesarbeitsministerium erklärte im Oktober, es habe keine Erkenntnisse über Sicherheitsprobleme. Sämtliche Feuerzeuge unterlägen dem Produktsicherheitsgesetz. Sie dürften schließlich nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn bei richtiger Anwendung die „Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“ ist. Umsetzen müssen das Gesetz die Behörden der einzelnen Länder. Dort seien aber keine Sicherheitsprobleme in Bezug auf die beschriebenen Feuerzeuge bekannt, hieß es.

Die Hersteller können in Deutschland jedenfalls auf großes Vertrauen ihrer Käufer bauen. Ganze 80 Prozent halten es zwar für wichtig, bei Feuerzeugen auf bestimmte Standards zu achten – mehr als etwa bei Spielzeugen oder Kosmetikprodukten. Ähnlich viele sind sich aber sicher, dass grundlegende Sicherheitsvorgaben aber auch eingehalten werden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Ipsos. Weniger als die Hälfte glaubt demnach, dass von einem Billigteil ohne Markenbekanntheit auch ein Risiko ausgehen kann.

Mehr Brandschäden zum Jahresende

Ob nun durch Billigfeuerzeuge oder Blindgänger verursacht – verirrte Raketen auf Balkonen und Böller an der Hauswand sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit, weiß auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im vergangenen Jahr wurden den Versicherern nach den Weihnachts- und Silvesterfeiereien ganze 45 Prozent mehr Feuerschäden gemeldet als im Frühjahr und im Herbst. Pro Wohnungsbrand entstand ein Schaden von durchschnittlich 3200 Euro, so die Schätzung des GDV.

Soll die Silvesterparty im schlimmsten Fall zumindest finanziell glimpflich ausgehen, kann sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen lohnen. Fünf Versicherungen kommen bei Sach- oder Personenschäden nämlich infrage: Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer bei Schäden, die am Gebäude entstehen – beispielsweise durch explodierende Böller. Versichert ist dabei das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Passiert etwas im Haus, zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser, übernimmt die Hausratsversicherung die Kosten für etwa kaputt gegangene Möbel oder auch Elektrogeräte.

Versicherung kommt auch für Verletzungen auf

Vor allem für Stadtbewohner eine Gefahr: Autos, die durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden. Hier tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Kommt sogar eine andere Person durch das eigene Hantieren mit Feuerwerkskörpern zu Schaden, springt die Haftpflichtversicherung ein. Und wer sich selbst verletzt und davon langfristig betroffen bleibt, bekommt Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

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