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Wissen - 26.10.2018

Bafög-Regeln belasten Flüchtlinge

Flüchtlinge, die in Deutschland studieren wollen, stehen vor Hürden. Ein Grund ist ein Erlass, der ihnen den Bezug von Bafög erschwert.

Ganz so einfach ist es für Flüchtlinge nicht, ein Studium in Deutschland aufzunehmen.

Wer schon vier Semester studiert hat, verliert bei einem Fachwechsel den Bafög-Anspruch. Zwei Semester im Ausland werden nicht angerechnet. Diese Fristenregelung gilt für Inländer wie Ausländer und in einer besonderen Variante speziell für Flüchtlinge. Das schreibt ein Erlass des Bundesbildungsministeriums schon vom vorigen Oktober vor. Er kommt in den Bafög-Ämtern jetzt zum Wintersemester „verstärkt zum Zuge“, wie Vertreter des „Garantiefonds Hochschule“, einer gemeinnützigen Beratungsagentur für Flüchtlinge, überall bemerken.

Ein Technikstudent aus Syrien beispielsweise erklärt seinen Wunsch nach einem Fachwechsel so: „Auf der Flucht habe ich große Hilfe von anderen erfahren und möchte sie später als Sozialarbeiter vergüten.“

Studienleistungen aus der Heimat werden oft nicht anerkannt

Andere wollen in ein Studium ohne Zulassungsbeschränkung gehen oder von der Uni in eine FH-Ausbildung. Ihre Studienleistungen in der Heimat werden ja hier meist nicht als gleichwertig anerkannt. Juristen oder Lehramtsbewerber etwa werden durchweg ins erste Semester zurückgestuft. Sie haben dann Bafög-Ansprüche wie alle Anfänger. Das war nicht immer so klar, wird aber durch den aktuellen Erlass klargestellt, betont der Experte Heinz Müglich vom „Garantiefonds“. Bei der Fristenregelung zählen aber trotzdem die im Herkunftsland durchlaufenen Fachsemester, egal was sie hierzulande wert sind. Das liegt laut Erlass „im Interesse sparsamer Verwendung öffentlicher Fördermittel“.

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, findet die Neuregelungen paradox: „Wer hier wieder bei null anfangen muss, könnte sich doch genauso gut für ein anderes Fach entscheiden.“ Den Steuerzahler komme das ja nicht teurer zu stehen. Trotzdem beharrt der Bafög-Erlass auf der „ursprünglichen Fachrichtungswahl“, um Flüchtlinge „nicht besserzustellen als andere Studierende“.

Die freie Studienwahl wird eingeschränkt

In Wirklichkeit aber schränkt der Erlass die freie Studienwahl bei Flüchtlingen viel stärker ein als bei allen anderen: Einheimischen wird ihr Bafög nur angekreidet, wenn sie von einem Fach in ein ganz anderes springen wollen, vom Lehramt etwa in die Sozialpädagogik. Im Unterschied dazu müssen Asylbewerber den „Fachwechsel“ jedoch schon fürchten, wenn ihr heimatliches Studium mit dem deutschen „auch nur in Teilen“ und sonst gar nicht „vergleichbar“ ist, wie zum Beispiel in den Rechtswissenschaften.

Die Bundestagsfraktionen zeigten sich auf Nachfrage vom Erlass überrascht. In der CDU/CSU gibt es im Augenblick noch „kein geschlossenes Meinungsbild“. Die SPD sieht Diskussionsstoff für die nächste Bafög-Reform. FDP und Grüne befürworten beim Fachwechsel flexiblere Ausnahmen. Dafür muss es bisher „unabweisbare Gründe“ geben. Die hat etwa der Sportstudent, der jetzt im Rollstuhl sitzt. Für die Linke ist der Studienwechsel immer förderungswürdig, wenn er der besseren Integration in den Arbeitsmarkt dient. Allein die AfD sagt nichts.

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