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Wissen - 16.11.2018

Keine Empfehlung zum Gendersternchen

Dürfen Behörden das Gendersternchen gebrauchen? Der Rat für deutsche Rechtschreibung vertagt das Thema – und will erst mal die Sprachpraxis beobachten.

Die Duden-Redaktion hatte gehofft, dass der Rat eine Empfehlung zum Gendersternchen ausspricht.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung spricht vorerst keine Empfehlung zum Gebrauch des Gendersternchens aus. Die gesellschaftliche „Erprobungsphase verschiedener Bezeichnungen des dritten Geschlechts“ solle nicht durch „vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen“ des Rats beeinflusst werden, heißt es in einem Beschluss, den der Rechtschreibrat am Freitag an der Universität Passau fällte. Nach einer „sehr langen und sehr kontroversen Diskussion“ sei der der Vertagungs-Beschluss des 41-köpfigen Gremiums einstimmig gewesen, sagte Josef Lange, der Vorsitzende des Rats, dem Tagesspiegel.

Anerkannt hat der Rat jedoch ein „Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung“. Dieses Anliegen solle sich „auch in der geschriebenen Sprache abbilden“. Geäußert hat sich der Rechtschreibrat auch allgemein zu geschlechtergerechter Sprache, für die er Kriterien aufstellt: So müsse sie sachlich korrekt, verständlich und les- und vorlesbar sein – und Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewähren.

Bundesverfassungsgericht löste Fragen an den Rat aus

Zuvor war erwartet worden, dass der Rechtsschreibrat öffentlichen Einrichtungen im deutschsprachigen Raum empfehlen könnte, das Gendersternchen zu tolerieren. Befasst hat sich das Gremium mit der Thematik, nachdem die Berliner Senatsverwaltung für Justiz im April um Rat gefragt hatte – und nach ihr 200 weitere Stellen, wie es aus dem Rechtschreibrat hieß. Um diese Frage geht es: Wie lässt sich angemessen über Personen jenseits der beiden klassischen Geschlechter Mann und Frau schreiben? Gemeint sind einerseits Intersexuelle (also Menschen, deren angeborene Geschlechtsmerkmale, von der herrschenden Norm nicht als „eindeutig“ akzeptiert werden) oder solche trans Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren.

Formulierungshilfen sind notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im November 2017 geurteilt hatte, dass die bisherigen Regelungen des Personenstandsrechts, die bloß „männlich“ oder „weiblich“ sind und keine dritte Möglichkeit zulassen, gegen das Grundgesetz verstoßen. Nach einem Gesetzentwurf der Großen Koalition vom August dieses Jahres soll die dritte Geschlechtsoption künftig „divers“ heißen. Ein Beschluss wird für Ende November erwartet.

Eine Möglichkeit, die viele nutzen

Wie kam es überhaupt dazu, dass im Rechtschreibrat über das Gendersternchen diskutiert wurde – und nicht über andere Möglichkeiten, mehr als zwei Geschlechter zu benennen? Der Stern ist ein eher neues Phänomen. Es wird bei Personenbezeichnungen zwischen den Wortstamm und der weiblichen Endung eingefügt: „Kolleg*innen“. Damit wollen viele Schreiberinnen und Schreiber Frauen sprachlich sichtbar machen, der Stern soll aber auch auf die Fülle anderer Geschlechter verweisen.

Man kann das Gendersternchen nicht nur lesen, sondern auch hören – etwa von Studierenden, die es kenntlich machen, indem sie beim Sprechen eine kurze Unterbrechung einlegen: „Kolleg – innen“.

Wo gendergerecht geschrieben wird, dominiert der Stern

Neben dem Gendersternchen gibt es zahlreiche andere Formen des geschlechtergerechten Schreibens, etwa den „Gendergap“ (deutsch: „Geschlechterlücke“): „Kolleg_innen“. Der Gendergap ist heute aber deutlich weniger verbreitet das als das Sternchen: Das stellte die zuständige Arbeitsgruppe im Rat für deutsche Rechtschreibung bereits im Vorfeld in einer Analyse fest, in der sie ermittelte, wie häufig die verschiedenen Formen genutzt werden. Auch die x-Form („Kollegx“), die als neutraler Ersatz die männliche oder weibliche Endung ersetzen soll, fiel statistisch nicht ins Gewicht.

Dazu sagte der Ratsvorsitzende Lange, beim Gendersternchen gebe es seit seinem ersten Auftauchen 2016 eine „deutliche Steigerung“. Aber das reiche nicht, um zu sagen, „dass das Sternchen vorherrschend ist“.

Allerdings hat die AG überwiegend Texte von professionellen Schreibern analysiert. Wie es im informellen Sprachgebrauch aussieht, müsse noch weiter beobachtet werden, hieß es. Nach dem Passauer Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung wird das Gremium „auch weiterhin hierzu Analysen zum Sprachgebrauch in verschiedenen Medien und Gruppen von Schreibenden vornehmen“.

Duden-Redaktion enttäuscht

Die Leiterin der Duden-Redaktion, Kathrin Kunkel-Razum, hatte sich im Vorfeld der Sitzung eine eindeutige Empfehlung gewünscht. Sie halte den Rat für durchaus zuständig, sagte Kunkel-Razum bei einer Veranstaltung an der Freien Universität. Er beobachte neue Schreibweisen und bekäme viele Anfragen zu dem Thema. „Wenn der Rat erklärt, dass er sich nicht äußert, wird er seiner Aufgabe nicht gerecht.“

Aus der Senatsverwaltung für Justiz hieß es am Freitag lediglich, man beobachte interessiert die weitere Debatte.

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