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Wissen - 06.12.2018

Schulterschluss mit Lücke

Die Kultusminister wollen den Digitalpakt „so schnell wie möglich“, die Bundesbildungsministerin „zügig“. Doch über den Weg dahin wird weiter gestritten.

Bildungshoheiten. Helmut Holter (l-r), Präsident der Kultusministerkonferenz, Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin in…

Zum Konflikt um die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt für die Schulen führte die Bildungsministerriege am Donnerstag in Berlin einen Schulterschluss vor. Seite an Seite sitzen der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), der Sprecher der SPD-geführten und die Sprecherin der unionsgeführten Länder mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), als diese verkündet: „Wir alle stehen gemeinsam dafür, dass der Digitalpakt so schnell wie möglich kommen soll.“ Zwar nicht zum geplanten Start am 1. Januar 2018, aber doch „zügig“.

So lautet auch die offizielle Erklärung, die KMK-Chef Helmut Holter (Linke), Minister in Thüringen, vorträgt. Schließlich hatte man sich schon im Sommer 2017 auf Eckpunkte verständigt – auch das betonen alle. Damals sollte es noch ohne Eingriff in die Verfassung gehen, weshalb Holter heute sagen kann, der Digitalpakt habe „mit der Grundgesetzänderung wenig bis gar nichts zu tun“.

Doch dem Start des Schulprogramms stand damals das Veto von Finanzminister Schäuble entgegen, der die von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) versprochenen fünf Milliarden Euro nicht freigeben wollte. Es folgten die Bundestagswahl und lange Koalitionsverhandlungen. An deren Ende stand die Vereinbarung von Union und SPD, den Digitalpakt mit einer Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes zu ermöglichen, nach der der Bund im Schulbereich allen Kommunen und nicht mehr nur den finanzschwachen helfen dürfte. Könnte das womöglich die Kompromisslinie sein, auf die Bund und Länder im Vermittlungsausschuss zurückfallen?

„Keine tragfähige Grundlage“

Diesen hatte die Konferenz der Ministerpräsidenten wie berichtet am Mittwoch angerufen. Die Gründe der Länderchefs, die vor einer Woche im Bundestag beschlossenen weitergehenden Grundgesetzänderung abzulehnen, klaffen allerdings auseinander. Worum geht es? Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD wollte der Bundestag Artikel 104c für „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ öffnen. Das setzten Grüne und FDP durch, deren Stimmen die Koalition für die Verfassungsänderung brauchte. Dass außerdem eine zukünftige 50-prozentige Länderfinanzierung für gemeinsame Programme vereinbart wurde, kam in letzter Minute auf Initiative des Haushaltsausschusses hinzu. Nur für den Digitalpakt soll noch eine 90:10-Finanzierung gelten.


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Gegen die 50:50-Finanzierung sperren sich alle Länder. Baden-Württemberg und einige andere lehnen außerdem eine Kontrolle der finanzierten Maßnahmen durch den Bund ab, die nicht mit der Bildungshoheit der Länder vereinbar sei. Sie fordern statt dessen zusätzliche Mittel durch eine Neuverteilung der Umsatzsteuerpunkte.

Auch die KMK hält fest, der Vorschlag aus dem Bundestag sei „keine tragfähige Grundlage für die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern“ – das unterschrieben 15 von ihnen, während sich die NRW-Vertreterin wegen der Regierungsbeteiligung der FDP enthielt. Programme wie der Digitalpakt wären nie wieder möglich, weil sich viele Ländern nicht zur hälftigen Kofinanzierung in der Lage sehen, sagte der Sprecher der SPD-geführten Länder Ties Rabe aus Hamburg. Bei den unionsgeführten Ländern gehen die Bedenken weiter, erklärte deren Sprecherin Susanne Eisenmann aus Baden-Württemberg. Das „Erpressungspotenzial des Digitalpakts“ solle genutzt werden, um den Bildungsföderalismus infrage zu stellen.

„Schnelle Lösung“ versus „erhebliche zeitliche Verzögerung“

Wie aber könnte es in dieser Blockade-Situation gelingen, den Digitalpakt „zügig“ in Kraft zu setzen? Da zeigt sich, dass der Schulterschluss nicht über das Ziel hinausgeht, „die digitale Bildung an den Schulen auszubauen und Schülerinnen und Schüler in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten“. Über den Weg dahin ist man sich denkbar uneins.

Rabe glaubt, eine schnelle Lösung im Vermittlungsausschuss sei machbar – in einem halben Jahr könnte der Digitalpakt dann starten. Über 104c sei das „solider und belastbarer als über andere Wege“. Eisenmann ist dafür, Artikel 91c zu nutzen, nach dem der Bund den Ländern schon heute bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb informationstechnischer Systeme helfen darf. Ansonsten drohten „erhebliche zeitliche Verzögerungen“. Und Anja Karliczek? Will am Koalitionsvertrag und damit an der Änderung von Artikel 104 c festhalten. Wenn da eine Einigung „zügig gelingt, sind alle anderen Diskussionen obsolet“.

Der Deutsche Philologenverband forderte Bund und Länder auf, „den dritten Weg für die Realisierung des Digitalpakts“ ohne Grundgesetzänderung im Interesse der Schulen zu prüfen. Gangbar wäre eine Lösung über Artikel 91c oder über 106 des Grundgesetzes, über den die Verteilung der Steuereinnahmen modifiziert werden könnte, erklärte die Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing.

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