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Wirtschaft - 16.11.2018

Krisenversicherer schieben Muttergesellschaften Millionen zu

Klamme Gesellschaften sparen bei Kunden und Aktionären. Doch den Kapitalfluss innerhalb der Konzerne beeinflusst das nicht.

Vorsorge für jedermann: Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger mindestens eine Lebensversicherung. Aber neue Verträge werfen…

Krisen verlangen Opfer. Das gilt auch für all diejenigen, die mit Lebensversicherungen zu tun haben. Seit zehn Jahren leiden die Versicherer unter den Niedrigzinsen. Sichere festverzinsliche Anlagen bringen nichts, das bekommen auch die Versicherten zu spüren. Seit Jahren sinkt die laufende Verzinsung ihrer Verträge. Waren es 2008 im Schnitt noch 4,39 Prozent, so können Kunden derzeit nur noch mit durchschnittlich 2,47 Prozent rechnen. Von Zeiten wie der Jahrtausendwende, als man noch 7,15 Prozent Zinsen einstreichen konnte, ist die Kundschaft heute weiter entfernt denn je.

Um zu verhindern, dass Versicherungsgesellschaften in die Knie gehen, hatte die erste schwarz-rote Groko vor vier Jahren ein Notfallreformpaket geschnürt: Geht es einer Versicherung so schlecht, dass sie ihre Garantieversprechen gegenüber den verbleibenden Versicherten nicht halten kann, dürfen Versicherer bei Kunden, die ausscheiden, sparen. Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven, also an Kursgewinnen von Wertpapieren, kann gekürzt werden. In solchen Fällen müssen aber auch die Aktionäre leiden: Sie bekommen gar keine oder gekürzte Dividenden.

Bei Kunden und Aktionären wird gespart, Mütter werden weiter bedient

Doch während Kunden und Aktionäre Gefahr laufen, Geld zu verlieren, schwillt ein Kapitalfluss beträchtlich an: die Ausschüttungen von Lebensversicherern an ihre Muttergesellschaften. Denn für solche Gewinnabführungsverträge sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Sie sind auch dann erlaubt, wenn Aktionäre keine Ausschüttungen mehr erhalten.
Die Summen, um die es geht, sind enorm, wie eine Kleine Anfrage der Grünen zeigt, die dem Tagesspiegel vorliegt. Während von 2014 bis Ende 2017 Aktionäre auf Ausschüttungen in Höhe von 1,39 Milliarden Euro verzichten mussten, führten dieselben Gesellschaften rund 4,7 Milliarden Euro an ihre Mutterkonzerne ab. Eklatant ist das bei Unternehmen, die so klamm sind, dass die Finanzaufsicht Bafin sie unter „intensive Aufsicht“ gestellt hat. Wer das ist, sagt die Bafin nicht. Zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage war aber mehr als ein Drittel der Lebensversicherer betroffen – 34 von 84 Gesellschaften.

Gerhard Schick, Finanzexperte der Grüne: „Es gibt keine gerechte Lastenverteilung zwischen Versicherern und den versicherten…

Um Schlimmeres zu verhindern, haben diese Versicherer bei ihren Aktionären gespart. Seit 2014 seien Dividenden in Höhe von 551 Millionen Euro einbehalten worden, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Christine Lamprecht, den Grünen Anfang November mit. In derselben Zeit schütteten aber acht dieser Firmen über einen Gewinnabführungsvertrag 762 Millionen Euro an ihre Konzernmütter aus.
Gerhard Schick, Finanzexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, ist empört. „Dass in einer angespannten Situation, in der die Versicherten hohe Lasten zur Stabilisierung der Unternehmen tragen müssen, von den Lebensversicherern Gewinne abgeführt werden dürfen, ist ein grober Fehler“, meint er. „Es gibt keine faire Lastenteilung zwischen den Versicherern und den versicherten Menschen.“ Schick ärgert sich auch über die Höhe der Ausschüttungen. Die Ausschüttungssperre sei eher ein offenes Scheunentor. „Es wurde seit Einführung mehr als das Dreifache vom dem abgeführt, was direkt bei den Lebensversicherern verblieben ist“, betont der Finanzexperte. Selbst bei den 34 Krisenunternehmen sei mehr abgeführt worden als einbehalten.


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Versicherer weisen die Kritik zurück

Der Versicherungsverband GDV weist die Kritik zurück. Zu Recht mache das Gesetz bei Ergebnisabführungsverträgen eine Ausnahme, teilte der GDV auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Ein solcher Vertrag schwäche das Unternehmen nicht, sondern stärke es. Ein Ergebnisabführungsvertrag sei nämlich nicht nur ein Gewinnabführungs-, sondern auch ein Verlustübernahmevertrag. „Entsteht bei der Lebensversicherung ein Fehlbetrag, muss die Muttergesellschaft diesen Verlust ausgleichen“, argumentiert der Verband. Tatsächlich kommt eine Verlustübernahme aber viel seltener vor als eine Gewinnabführung. Gerade einmal 16,9 Millionen Euro haben die Konzernmütter von 2014 bis Ende 2017 an Verlusten tragen müssen, teilte die Bundesregierung im September auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. „Es wird nur ein Bruchteil der abgeführten Gewinne wieder zurückgeführt“, kritisiert auch Schick.

Bafin: Zahl der Krisenversicherer sinkt

14 Versicherer hat die Bafin inzwischen aus der Manndeckung entlassen. Derzeit werden nur noch 20 Gesellschaften intensiv überwacht, sagte ein Bafin-Sprecher dem Tagesspiegel. Das liege zum einen daran, dass die Maßnahmen der Aufsicht Wirkung zeigen, zum anderen am gestiegenen Zinsniveau. Und noch eine gute Nachricht hat die Aufsicht für Lebensversicherungskunden: „Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass alle deutschen Lebensversicherer ihre garantierten Verpflichtungen werden erfüllen können“, berichtet der Bafin-Sprecher.

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