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Wirtschaft - 01.12.2018

Wie der Beamte in der Verfassung verankert wurde

Der Deutsche Beamtenbund feiert in Berlin seinen 100. Geburtstag mit dem Bundespräsidenten. Es wird ein Rückblick in die Geschichte

Auf die Verfassung: Berufsanfängerinnen und -anfänger bei der Polizei schwören einen Eid auf das Grundgesetz – wie alle übrigen…

Der Bundespräsident wird heute Abend einen großen Bogen spannen und die Bedeutung des Beamten für eine funktionierende Gesellschaft und die Demokratie betonen. Und sich bedanken für die Arbeit am Gemeinwohl, wie das auch die Bundeskanzlerin tut in einer Festschrift zum 100. Geburtstag des Deutschen Beamtenbundes (dbb). Von der Weimarer Republik über die Gleichschaltung in der Nazizeit, Krieg und Wiederaufbau und Wiedervereinigung – der deutsche Beamte war immer dabei. Heute wird in der dbb-Zentrale an der Friedrichstraße mit Frank-Walter Steinmeier der Geburtstag gefeiert.

Kurz nach der Novemberrevolution ging es los

Nur wenige Tage nach der Novemberrevolution war am 4. Dezember 1918 in Berlin der Beamtenbund als „Zusammenschluss der Beamten- und Lehrervereinigungen“ mit 1,2 Millionen Mitgliedern gegründet worden. Aktuell zählt der dbb 1,3 Millionen Mitglieder, davon 920 000 Beamte und knapp 400 000 Angestellte.

Der deutsche Beamte ist auch deshalb etwas ganz Besonderes, weil sein Status im Buch der Bücher festgeschrieben ist: Es sei wirklich erstaunlich, wie der Beamtenbund „es zwei Mal geschafft hat, die Interessen seiner Mitglieder in der Verfassung zu verankern“, sagt der Historiker Stefan Fisch, der sich im Auftrag des dbb mit dessen Geschichte befasst hat.

Der Kalte Krieg hat nicht geschadet

Der Gründer des Beamtenbundes, Ernst Remmers, wurde als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Demokratischen Partei in die Nationalversammlung gewählt, war Mitglied im Verfassungsausschuss „und hat intensiv für die Verankerung der Grundrechte der Beamten in der Reichsverfassung gearbeitet“, erläutert Fisch die besondere Leistung des ersten Vorsitzenden. Nach dem Zerfall der Monarchie sei die Unsicherheit groß gewesen unter rund 1,5 Millionen Beschäftigten des Staates, deren Status offen war. In den Wirren der damaligen Zeit habe Remmers die Gunst der Stunde genutzt und den Beamtenstatus festschreiben lassen. Das bestätigten dann die Verfasser des Grundgesetzes nach Nazizeit und Krieg, indem sie die „hergebrachten Grundsätze“ des Beamtenstatus explizit auf die Reichsverfassung von 1919 bezogen. Hilfreich war dabei die weltpolitische Lage, wie der Historiker Fisch im Gespräch mit dem dbb-Magazin erläuterte. Die Sowjetunion habe alle Beamten in ihrer Zone zu Angestellten gemacht, und das habe dann wiederum in den Westzonen zu einer beamtenfreundlichen Haltung geführt.

Flickenteppich bei der Besoldung

Es ist also viel passiert in den vergangenen 100 Jahren, und nicht immer stand es gut um das Ansehen der Beamten, denen dann auch in den 2000er Jahren einiges zugemutet wurde: Manche Bundesländer verlängerten die Wochenarbeitszeit und kürzten Sonderzahlungen, andere weigerten sich, die Tarifabschlüsse, die im öffentlichen Dienst formal nur für die Angestellten gelten, auch auf die Beamten zu übertragen. Diese Zumutungen wurden den Dienstherren erleichtert durch das Image des vermeintlich trägen, aber privilegierten Beamten. Und durch den Föderalismus, der jedem Land ermöglicht, die Arbeitbedingungen so festzulegen, wie es beliebt. Und wie es die Kassenlage zulässt.

Der Beamtenbund wehrt sich dagegen mit regelmäßigen Erhebungen in der Bevölkerung, deren Ergebnisse in jüngster Zeit ganz im Sinne des Auftraggebers ausfallen: Die Bürger wollen einen starken Staat und sind mehrheitlich der Auffassung, dass die Ausgaben für den öffentlichen Dienst und die Beamten angemessen sind. Das schlägt sich dann auch in der Höhe der Tarifabschlüsse nieder, die inzwischen wieder von Dienstherren für die Beamten übernommen werden. Für die Beschäftigten von Bund und Kommunen gibt es in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 7,5 Prozent mehr Geld.

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