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Deutschland - 20.10.2018

FDP in Bayern: Rechtsstreit gefährdet den Wahl-Erfolg nicht

FDP-Spitzenkandidat Martin Hagen: Um den Einzug in den bayerischen Landtag muss er sich wohl nicht sorgen. (Quelle: Ralf Hirschberger/dpa)

Die FDP ist knapp in den Landtag eingezogen – dann hieß es, ein Rechtsstreit gefährde den Wahlerfolg. Nun stellt sich heraus: Die FDP ist wohl auf der sicheren Seite.

Die bayerische FDP hat einen Medienbericht zurückgewiesen, wonach wegen eines Rechtsstreits mit einem Kreisrat ihr Einzug in den Landtag gefährdet sei. Anders als am Donnerstag von den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichtet, gehe es in dem Streit nicht um die Wahlkreisliste Niederbayern, sondern lediglich um einen einzelnen Passauer Stimmkreis, teilte die Bayern-FDP mit.

FDP: „Gelassen und optimistisch“

Gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ bestätigte das Landgericht, dass es nur um die Kandidatur für den Stimmkreis Passau-West gehe. Die von dem Rechtsstreit direkt betroffene Kreisvorsitzende Bettina Illein erklärte ebenfalls, die Bezirksliste sei überhaupt nicht angefochten worden.

Im schlimmsten Fall drohe der Verlust der Stimmen in Passau-West – das gefährde aber „in keinem Fall“ den Wiedereinzug in den Landtag, teilte die FDP mit. Außerdem sei der Streit seit Monaten bekannt, seit der Einreichung der Zivilklage gebe es keinen neuen Sachstand. „Dem Fortgang des Verfahrens sehen die Freien Demokraten gelassen und optimistisch entgegen“, erklärte der Landesverband.

Zivilklage vor dem Landgericht

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte dagegen berichtet, es werde eine Klage des FDP-Kreisrats aus Vilshofen gegen die gesamte Wahlliste Niederbayern geprüft. Dem Bericht zufolge erhielt die FDP in den strittigen Wahlbezirken 60.634 Stimmen, was einem Anteil von 0,45 Prozent am landesweiten Wahlergebnis entspreche. Ohne diese Stimmen würde die Bayern-FDP unter der Fünfprozenthürde bleiben.

Der FDP-Kreisrat Hansi Brandl hatte im Dezember im Rennen um die Kandidatur für den Wahlkreis gegen die Kreisvorsitzende Illein gewonnen. Illein habe sich dann in einer neuen Abstimmung durchsetzen können. Das Landesschiedsgericht der Partei habe einem Einspruch Brandls stattgegeben, das Bundesschiedsgericht habe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Daraufhin habe Brandl Zivilklage vor einem Gericht in Passau eingereicht.

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