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Politik - 18.11.2018

So will das Innenministerium Abschiebungen erleichtern

Das Bundesinnenministerium will laut Bericht der "Bild am Sonntag" mit einem Maßnahmenpaket Abschiebungen erleichtern.

  • Demnach sollen Migranten stärker kontrolliert werden, „um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen“.
  • Mit Fluggesellschaften soll zudem vereinbart werden, wie die Plätze für Abschiebungen erhöht werden können.

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Das Bundesinnenministerium will laut einem Zeitungsbericht mit einem Maßnahmenpaket Abschiebungen erleichtern. Zu den Vorschlägen zähle eine nächtliche Meldepflicht, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf ein entsprechendes Dokument. Ausreisepflichtige Migranten in Gemeinschaftsunterkünften müssten sich demnach künftig abmelden, wenn sie ihre Unterkünfte zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verlassen. Bei einem Verstoß gegen diese Anzeigepflicht solle Haft angeordnet werden können.

In Hessen und Niedersachsen gibt es eine solche „Nachtzeitverfügung“ schon, wie es in dem Bericht heißt. Der vermehrte Einsatz solcher Verfügungen sei nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums erforderlich, „um dem Phänomen des Untertauchens wirkungsvoll zu begegnen“.

Als weitere Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen schlägt das Innenministerium laut „BamS“ vor, dass Migranten in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen dürften. Diese registriere, wann abgelehnte Asylbewerber den Abschiebebescheid erhalten haben.

Mit Fluggesellschaften sollten überdies Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen erhöht werden können. Flugtickets zu diesem Zweck sollten künftig ohne konkrete Personenzuordnung als „No-name-Buchung“ getätigt werden, zitierte die „BamS“ aus dem Ministeriumspapier. Tauche ein Flüchtling vor seiner Abschiebung unter, könne somit ein anderer an seiner Stelle an Bord geschickt werden.

In Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren sollen den Planungen zufolge Ärzte fest angestellt werden, statt wie heute üblich nur tageweise dort zu arbeiten. Dadurch solle bei abgelehnten Asylbewerbern schneller die „Reisefähigkeit“ geprüft werden können, heißt es in dem Bericht.

Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ aus dem Bundesinnenministerium wurden vergangenes Jahr insgesamt 39.160 Wiedereinreisesperren gegen abgeschobene und straffällige Flüchtlinge verhängt. In diesem Jahr waren es demnach bis Ende Oktober 29.790 Einreisesperren.

Seehofer will Abschiebungen nach Syrien nicht ausschließen Das Video konnte nicht abgespielt werden.
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